NPD bleibt unterirdisch

28. Januar 2008

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Ein Kommentar zu “NPD bleibt unterirdisch”

  1. 01

    Hm,

    das System der Wahlkampfkostenerstattung wurde 1992 vom Verfassungsgericht (nach einer Klage der Grünen übrigens) für verfassungswidrig erklärt, siehe
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv085264.html. Als Reaktion darauf wurde das System durch die “staatliche Grundfinanzierung” ersetzt. Um bei diesem System die Zuschüsse zu erhalten, muss eine Partei nicht bei jeder Wahl über die entsprechende Hürde von 1,0 Prozent (Landtagswahl) bzw. 0,5 Prozent (Bundes- und Europawahl) kommen. Es reicht, wenn das bei EINER der jeweils letzten Wahlen gelungen ist. Bei der NPD ist das der Fall:

    Berlin: 2,6 %
    Mecklenburg-Vorpommern: 7,3 %
    Rheinland-Pfalz: 1,2 %
    Saarland: 4,0 %
    Sachsen: 9,2 %
    Schleswig-Holstein: 1,9 %
    Thüringen: 1,6 %
    Bundestagswahl: 1,6 %
    Europawahl: 0,9 %

    Das heißt: Da die NPD bei den letzten Wahlen mehrfach über diese Hürde gekommen ist, wird sie auch für die NPD-Stimmen in Niedersachsen und Hessen die vollen staatlichen Zuschüsse erhalten, auch wenn sie hier unter 1,0 Prozent blieb.

    Sebastian am 28. Januar 2008 um 12:22
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